Als Radfahre fuhr entlang der Hauptstraße, auf der rechten Seite des Rad-, Gehwegs. Eine Mutter von drei Kinder kam mir, mit ihrem Wagen aus entgegengesetzter Richtung auf der Hauptverkerhsstraße entgegen und ist links über den abgesenkten Bordstein auf den Radweg gefahren, um dort zu warten bis sich das Grundstückstor vollständig geöffnet hat. Damit sie hinein fahren kann, just in diesem Moment war ich schon vor dem Wagen und es kam beinahe zur Kollision, da sie der Meinung war (nachrträgliche Gesprächsaufnahme) ich müsse ihr Vorfahrt gewähren, da sie den Radweg blockiert und sie mich somit daran hindere vorbei zu fahren. Somit muss ich warten bis sie den Radweg wieder Feigegeben hat.

Die Frage ist muss ich als Radfahren vorfahrt gewähren für denjenigen der die Grundstückseinfahrt passieren möchte, oder hat der Führer des KFZ dem auf dem Gehweg / Radweg vorfahrt zu gehwähren?

Vielen Dank der Mühe

Mirko