Rechnung trotz nicht ausgeführter Reparatur - wie soll ich reagieren?
Hallo, habe nach einem Unfall eine Reparatur bei einer Kfz-Werkstatt in Auftrag gegeben (Aussenspiegel am V70 austauschen: 650,- für Teile und Arbeitszeit, ohne Lack). Die Teile wurden bestellt und ich sollte telefonisch informiert werden, wenn sie eingetroffen sind. Nach 3 Wochen erhielt noch immer keine Nachricht, in der 4ten Wochen wurde ich aber über meinen Anwalt informiert, dass die Werkstatt eine Rechnung über die ausgeführte Reparatur bei ihm eingereicht hatte. Bei einem Anruf in der Werkstatt sagte mir der Wertstattleiter, dass die Reparatur nicht durchgeführt wurde, keine Rechnung geschrieben wurde aber die Teile nun da seien und ich die Reparatur durchführen lassen könne. Nun war ich ziemlich verärgert: Erst mal darüber, dass sie Teile so endlos spät kamen, ich nicht informiert wurde aber eine Rechnung über eine nicht ausgeführte Reparatur erhielt. Die Aussage: „Wir konnten sie nicht erreichen“ ist Unsinn, immerhin konnte man mir ja eine Rechnung zustellen. Von mir aus hätte man ja auch dem Anwalt sagen können, dass die Teile da sind. Allerdings stand der Wagen tagsüber ca. 5m von der werkstatt entfernt, da er mein Nachbarbetrieb ist. Aus meiner Perspektive möchte ich die Reparatur nicht mehr bei dieser Werkstatt durchführen lassen. Erstens hat das einfach zu lange gedauert, bis die Teile da sind und dann möchte ich auch sicher sein, dass Arbeiten die berechnet werden auch ausgeführt wurden – und daran habe ich nach dieser Rechnung einfach Zweifel. Heute erhielt ich dann auch noch eine Rechnung für Verzugszinsen – die Original-Rechnung erhielt ich wieder nicht. Besonders ärgerlich ist, dass mir auch ein Gutachten empfohlen wurde, da der Gesamtschaden sehr hoch war. Das würde so um die 200,- kosten. Es kostete dann auch so um die 650,- und wurde bereits angemahnt. Ich bin jetzt ziemlich ratlos und auch echt sehr verärgert. Wie sieht denn die Rechtslage aus? Unterschrieben habe ich übrigens nichts.
2 Antworten
Ich verstehe nicht warum Du es so kompliziert machst und warum Du Dich ärgerst. Die Werkstatt wurde von Dir beauftragt, daher wird sie auch die Reparatur durchführen wollen und auch tun, da sie ja schon die Ersatzteile besorgt hat. Wegen der langen Lieferzeit können die ja auch nichts für. Wer ein extravagantes Auto fährt muss damit rechnen, daß nichts normal läuft und evtl länger dauert. Daher hör auf Dich jetzt aufzuregen und gebe das auto zur Reparatur, sonst machst Du Dir unnötig ärger. Der Anwalt vertritt Dich zurecht gegenüber dem Unfallgegner, aber nicht gegenüber der Werkstatt. Also stell Dich nicht so dumm an und bring sie Sache ins Rollen und mach ein Ende. Ein Gutachten braucht man nicht bei einem Schaden unter 1.000 Euro. Das ist unfug. Hatte erst kürzlich einen Unfall mit einer Reparatur über 900,- Euro. Das Gutachten wurde mir untersagt, da es sich um einen Bagatellschaden handelt.
Du hast Recht, die Sache ist irgendwie verkorkst. Aber du hast auch einen Reparaturauftrag erteilt, daraufhin wurden Ersatzteile bestellt. Und die sind weder als günstig noch als gängige Ersatzteile zu bezeichnen. Klar will die Werkstatt jetzt die Reparatur durchführen. Und das würde ich an deiner Stelle auch machen lassen, um weiterem Äeger aus dem Weg zu gehen. Ein schlechtes Gefühl brauchst du bei so einer Mini-Reparatur auch nicht zu haben, was soll da schon goßartig verkehrt gemacht werden können?