Mängel bei der Hauptuntersuchung - Darf ich fahren?
Ich habe bei der Hauptuntersuchung einige Mängel an den Bremsscheiben gehabt und habe eine Frist von einem Monat bekommen, die austauschen zu lassen. Jetzt ist meine Frage, ob ich mit dem Auto in der Zeit fahren darf oder nicht?
3 Antworten
Ja, man darf eindeutig noch fahren. Es handelt sich hier um einen schwerwiegenden Mangel, der dazu führt, dass das Auto die TÜV-Plakette nicht bekommt, also durchgefallen ist, aber nach Behebung der Mängel innerhalb der vorgegebenen Zeit nur eine Nachprüfung (mit Untersuchung der vorigen Mängel) erforderlich ist. Bis zur Reparatur darf man also weiter fahren, muss sich aber bewusst sein, dass man bei einem Unfall eventuell mitschuldig ist, wenn die Ursache auch an dem festgestellten Mangel liegt. Ist der Mangel noch stärker, wird eine Weiterfahrt entweder direkt untersagt, oder es ist lediglich eine vorsichtige Fahrt bis zur Werkstatt erlaubt. In beiden Fällen ist der Wagen als verkehrsunsicher eingestuft. Während übrigens eine Nachuntersuchung mit etwa 15 Euro recht preisgünstig ist, kostet eine komplett neue TÜV-Prüfung wieder rund 80 € mit dem zusätzlichen Risiko, dass noch neue andere Fehler entdeckt werden.
Nein fahren darf man dann nicht mit dem Auto, weil die Hauptuntersuchung ja verstrichen ist und sie noch keine neue haben. Sprich der Wagen darf nicht ma Straßenverkehr teilnehmen.
Kannste mit fahren, aber sowas erledigt man besser gleich danach als erst am Ende des Monats. Ist das alte Spiel mit den Fristen. Wenn man bis zum schluss wartet dann passiert garantiert noch irgendwas und man kommt innen Stress...
kann ich ein Lied von singen..