Hagelschaden am Leihwagen.. muss ich den SB zahlen?
Hab von der Werkstatt einen Leihwagen bekommen und dann hat es gehagelt. Für mich war da nichts zu erkennen und bei der Übergabe wurde auch nichts beanstandet. Jetzt hat mich das Autohaus angeschrieben und die wollen die 300 SB haben. Muss ich das zahlen? Ist doch höhere Gewalt gewesen..
3 Antworten
Das kommt immer auf den jeweiligen Vertrag an, wenn aber Selbstbeteiligung vereinbart ist dann muss man einen Teil der Kosten übernehmen. Das halte ich jetzt auch nicht für besonders schlimm, mit der Selbstbeteiligung ist ja der Eigenanteil exakt begrenzt. Ich leihe mir recht oft einen Wagen bei diesem Autovermieter in Düsseldorf aus, bislang hatte ich bei ähnlichen Dingen nie Probleme: https://www.bbautovermietung.de/Autovermietung-Duesseldorf_24_.html
Erstmal ja. Allerdings könnte in gewiefter Anwalt vielleicht einen Strick für das Autohaus aus der fehlenden, direkten Reklamation des Schadens drehen. Wie sieht es denn aus mit dem Schadensprotokoll, gibt es das?
Im Schadensprotokoll steht es nicht, aber es hat in der Zeit wo ich den Wagen hatte gehagelt..
Ja das ist leider so. Die Selbstbeteiligung (sofern es eine gibt - ist aber meistens so bei Leihwagen) must du selber tragen. Das ist dumm gelaufen - wäre aber bei deinem eigenen Fahrzeug auch nicht anders.