Gibt es gesetzliche Regelungen wann man eine Scheibe reparieren darf und wann nicht?
Ich meine damit wenn man z.b. einen Steinschlag hatte, bis zu welcher Stärke oder Größe darf so ein Schaden repariert werden, ohne die Scheibe auszutauschen? Gibt es dafür Vorgaben?
2 Antworten
Natürlich gibt es auch dafür in Deutschland Regelungen. So darf eine Scheibe nur repariert werden, wenn der Steinschlag nicht größer als 5 mm im Durchmesser ist, die ausgehenden Risse nicht länger als 5cm lang sind und nicht im Dichtungsgummi enden. Außerdem darf eine Scheibe auch nur repariert werden, wenn der Steinschlag nicht im Fernsichtfeld des Fahrers liegt. Dabei sollte auch jeder Schaden der Scheibe repariert bzw. behoben werden, da dadurch die Stabilität maßgeblich beeinträchtigt wird.
Schau dir mal diese Seite von Carglass an http://www.carglass.de/Windschutzscheibe-Reparatur-oder-Austausch.871.0.html aber ob es da eine gesetzliche Regelung gibt glaube ich nicht, solange es tehnisch möglich ist die Scheibe zu reparieren dann kann dir das auch keiner verbieten.