Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich Kurzzeitkennzeichen. Meine Mutter wohnt an einem anderen Ort als ich. An diesem Ort hat sie jedoch ein Auto gekauft. Die Versicherung hat sie bereits abgeschlossen und hierbei gleich eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen mit beantragt. Nun ist es aber so, dass ich das Auto überführen soll und zwar mit einem Kurzzeitkennzeichen. Die Anmeldung dieser Kennzeichen muss ich an meinem Wohnort beantragen (seit 2012 geht dieses wohl nur noch auf den eigenen Namen).

Jetzt ist meine Frage, ob ich das Auto mit der eVB meiner Mutter (für das Kurzzeitkennzeichen) auch verwenden kann, wenn ich das Kurzzeitkennzeichen auf meinen Namen anmelde.

Ich hoffe mir kann jemand helfen und dass ich mich klar genug ausgedrückt habe.

Danke jedenfalls schon mal im Voraus.