Antwort
Nein, also ein Fahrschulschild ist z.B. auf dem Dach keine Pflicht. Bei einer Prüfungfahrt z.b. darf das Schild auch nicht drauf sein - bzw darf nicht ersichtlich sein dass es sich um ein Fahrschulauto handelt (der Prüfer will wissen wie sich der Anfänger im realen verkehr verhält). Ich glaube nur, dass die Versicherung dem Fahrlehrer Ärger machen könnte, wenn dieser es nicht ersichtlich aus Fahrschulauto ausweist.