Antwort
Hallo optimusbrian, ich habe mir mal die Mühe gemacht und nachgeschlagen. Es ist egal ob du ein Warndreieck oder ein Warnlicht mitführst. Hauptsache du hast eines von Beiden.
Hier noch eine Info zu den Mitführpflichten des Warnlichtes:
Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein. - www.verkehrsportal.de
glg, slowlori