Nunja,

die Frage ist ja, ob sich nachweisen lässt, das die Frau den Verkehr nicht beachtet hat...aber sich auf die rechts vor links regel zu verlassen bringt nix...oberstes gebot ist aufmerksamkeit...dass sie zu schnell war lässt sich sicher anhand des Schadens nachweisen...

ich drück mal die daumen, dass du erfolg hast.

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