Ein Auto-Händler bietet uns bei einem Gebrauchtwagen an, auf das eine Jahr Gewährleistung 

zu verzichten, dafür gibt er eine 2 Monatige Garantie auf Motor und Getriebe, da hätten wir ja mehr von. Bei dem einem Jahr Gewährleistung hätten wir ja auch Selbstbehalt (hab ich bei Gewährleistung noch nie gehört) und müssten immer zu Ihm kommen, das wäre bei der Garantie ja einfacher, da könnten wir 2 Monate das Auto testen (würden ja merken wenn was wäre) und in jeder beliebigen Werkstatt reparieren lassen (auf seine Kosten). Seltsam, oder?

Kann er die Gewährleistung ausschließen wenn er im Gegenzug die Garantie anbietet?

Das er die Gewährleistung so nicht ausschließen kann, sondern nur auf ein Jahr reduzieren, das weiß ich. 

Ich finde aber nichts dazu, wenn er im Gegenzug Garantie anbietet! Geht es dann? 

Oder kann man getrost unterschreiben und er kommt um die Gewährleistung von einem Jahr nicht drum herum, obwohl es im Vertrag steht?

LG Sonja