Du kannst einen dafür auf jeden Fall nicht belangen. Betrug ist es nicht, da du ja nicht betrogen wurdest und einen Sachschaden gibt es ja auch nicht und man keinen für einen theoretischen Schaden bestrafen.
Ich würde auch mal vermuten, dass irgendjemand dem eigentlich Besitzer des Strafzettels einen Streich gespielt hat. Aus Freundlichkeit würde ich vielleicht den Strafzettel dem eigentlich Besitzer übergeben, falls man weiß, dass er es ist oder beim Ordnungsamt anrufen und sagen, dass der Strafzettel nicht beim Empfänger angekommen ist.