Die StVO regelt das schon:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Je nachdem, wie die Polizei dies interpretiert, kannst du also problemlos über diesen Paragraphen dran kommen. Auch wenn kein anderer im Kreisverkehr sein sollte, könnte ja jederzeit jemand hinzu kommen.