Man muss damit noch zur Polizei vorfahren und zeigen, dass es eine Werkstatt behoben hat oder wenn es etwas größeres war, muss es vom Tüv abgenommen werden.
Die geben die aber nicht mehr so gerne raus, da sie dann kein Bußgeld erheben können.
Man muss damit noch zur Polizei vorfahren und zeigen, dass es eine Werkstatt behoben hat oder wenn es etwas größeres war, muss es vom Tüv abgenommen werden.
Die geben die aber nicht mehr so gerne raus, da sie dann kein Bußgeld erheben können.
Genau das hatte ich auch schonmal. Das kann passieren, wenn man bei schneller Fahrt das Fenster aufmacht und es durch den Winddruck auf zu viel Widerstand stößt - dann geht der Sicherheitsmodus an und das automatische Hochfahren wird "vergessen".