Antwort
In Bezug auf die Spiegel musst du dir dann tatsächlich keine Sorgen mehr machen. Aber die Ladung muss dennoch ordnungsgemäß versaut sein. Die vorschriftsmäßige Sicherung und Beförderung einer "Ladung" ist in § 22 der Straßenverkehrsordnung geregelt.
Dort sind Beförderung bei geöffnetem Kofferraum, seitliches Herausragen der Ladung, etc. geregelt.