Ich habe vor kurzem beim Rückwärtsfahren jemanden gerammt. War meine schuld, klar, bin auch für den Schaden aufgekommen. Da es ein Mietwagen war, mussten wir die Polizei holen für ein Protokoll. Da wurde mir gesagt, dass ich ein Bußgeld zahlen muss, weil ich die "mir obliegende besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren" misachtet hätte.
Gibts sowas wirklich? Ich hab doch schon eingestanden, dass es meine Schuld war, und werd den Schaden ja auch begleichen. Es gibt doch auch kein Bußgeld für "Sie hätten wissen müssen, dass sie schlecht einparken können, deswegen hätten sie besser zu Fuß gehen sollen"