Tja...das ist richtig Pech, denn: Es handelt sich hierbei um den Fall "Unerlaubtes entfernen vom Unfallort". Ja, auch wenn dein Auto stehengeblieben ist. Du hast einen Unfall verursacht und bist (zwar unwissentlich aber ) abgehauen. Eine Zeugenaussage und schon biste dran. Post wird kommen, denn sie Staatsanwalt liebt sowas, weil es eine Strafsumme geben wird, die in die Staatskasse fliessen wird:
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Kleiner Tipp für die Zukunft: Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du einen Unfall verursacht hast, ruff 110, denn dort läuft immer ein Band mit. Dort schilderst Du Deine Sicht der Dinge und sagst, das es sein könnte, das du eventuell einen Unfall verursacht hast. Somit fällt dann der Umstand "Unerlaubtes Entfernen " weg, für den Du im Zweifel eine Strafe zahlen musst. Es besteht dann nämlich der Beweis , das du es gemeldet hast. Und vergiss das Modell "Zettel an die Windschutzscheibe". Kann wegfliegen, entfernt werden etc. Und dann stehste da.
In deinem Fall kannste dich bereits auf Gerichtskosten, eine Strafsumme, eine zu zahlende Versicherungssumme und 3 Punkte in Flensburg, inkl. 3monatiges Fahrverbot vorbereiten. Das ist bei der Art von Straftat das Standard-Echo. Und nehm Dir einen Anwalt!