Hallo, Ich hab in meinem Golf 4 ein Gewindefahrwerk eingebaut und das hat sich überall um ca 0,5 (+-2mm) cm gesetzt. Eingetragen ist es vorne 35cm (Radmitte bis Radkasten) und hinten 34cm. Vorne ist auf beiden Seiten ca 34,5 und hinten 33,5( und ja ich weiß dass es vorne höher ist, anders wollte der Tüver es aber nicht akzeptieren, da es minimale schleifspuren im Radkasten gab.) Hinten hab ich kaum noch Restgewinde nach oben, also kann ich da nichts mehr rausholen und vorne ist es auf einer Seite schon festgegammelt da bewegt sich nichts mehr. Meine Frage ist jetzt ob die Polizei deswegen meckert oder ob man das auf nicht 100% messgenauigkeit und beladungszustand schieben kann und damit durch polizei kontrollen kommt. Nen bekannter von mir meinte wenns ne abweichung gibt kann ich auch gleich sacktief machen da gibts dann ehh keinen unterschied aber ob der über den boden schleift oder ne kleine Abwichung der Eintragungshöhe hat ist ja ein großer Unterschied in meinen Augen.