Verkauf wirtschaftlicher Totalschaden?
Hallo zusammen, letztes Jahr ist mir jemand reingefahren was zu einem wirtschaftlichen Totalschaden geführt hat. Ich habe den Schaden nicht reparieren lassen und den Wagen behalten. Wiederbeschaffungswert wurde ausbezahlt.
Die Frage ist jetzt, dürfe ich irgendwann das Auto für mehr als den ermittelten Restwert verkaufen? Gibt es hier auch eine Regelung wie bei der 130% Reparatur mit mind. 6 Monate fahren? Würde ungern das Fahrzeug verkaufen und der Versicherung dann einen Überlös zahlen. Dann behalte ich den Wagen lieber.
1 Antwort
Theoretisch ja, aber wenn das Auto funktioniert und an sich zuverlässig und gut fährt, würde ich es behalten.
Der eleganteste Weg wäre der Verkauf in den Export bzw. die Inzahlunggabe bei irgendeinem Händler.
Meine Geschichte zur Info, falls es dir hilft: Ich hatte im Sommer auch meinen (leider wenig zuverlässigen, daher aufgegebenen) 2004er Mercedes E200 in Zahlung gegeben, der 2023 einen leichten Anfahrschaden erlitten hatte (kaum sichtbar) - angeblich waren es laut Gutachter 3300 Euro Schaden, ich habe das selber repariert und beilackiert, es war nur Plastik betroffen. Ich habe das damals ausbezahlen lassen und für 60 Euro Materialkosten alles selber gemacht, am Ende habe ich bei der Inzahlungnahme fast so viel für das Auto bekommen. Nach so was fragt keiner; ich habe den Vorfall bei der Inzahlungnahme durch den BMW-Händler angesprochen, aber es wurde einfach so zur Kenntnis genommen.