Strafe für defekte Rückleuchte obwohl ich es selber nicht wusste!?
Ich weiss ich weiss.. Unwissenheit schützt von Strafe nicht. Das kenne ich ja bereits. Aber wie soll man denn selber sofort bemerken das seine Rückleuchte defekt ist. Sehe mein Auto ja wenn es an nicht nicht so oft von hinten. Ein Polizist meinte mir dafür aber gestern ein Ordnungsgeld aufdrücken zu müssen. Ist das korrekt?
2 Antworten
Nach §53 STVZO kostet es 15,- Euro Verwarnung. Das liegt aber im Ermessen des Beamten, er kann es auch bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Jeder Autofahrer ist übrigens grudsätzlich verpflichtet, vor Fahrtantritt die Beleuchtung zu prüfen. Mir ist klar, das macht keiner ( deswegen fahren auch so viele mit defektem Licht durch die Gegend, achtet mal darauf ), aber die Vorschrift ist eben so.
Leider gilt in Deutschland das Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Von daher ist das schon richtig so. Rein rechtlich. Ob ein Polizist aber bei so einer Situation nicht mal ein Auge zu drücken kann - sei dahin gestellt.