Motor Feststellbremse: Verschleißteil
Hallo,
wer kann mir helfen? Folgender Fall: Der Motor an der elektronischen Feststellbremse (Passat) ist nach 1,5 Jahren schon wieder kaputt (Austausch durch VW auf unsere Kosten) - meiner Meinung nach sollte das doch unter die Ersatzteil-Gewährleistung fallen und nicht unter Verschleiß? Hat jemand bereits Erfahrungen gemacht oder weiß sicher wie hier die Abwicklung ist? Herzlichen Dank für jede Rückmeldung.
LG, Dusty
2 Antworten
Hi Dustee,
ich würde auch behaupten, dass du nach erst 1,5 Jahren einen Anspruch auf Gewährleistung hast. Und auch falls nicht, würde ich nach der kurzen Zeit auf Kulanz spekulieren, im Notfall mit Nachdruck.
Viel Erfolg,
Max und Ronja
Klar die hast du eigentlich. Du solltest diese nun auch geltend machen. Und zwar dort wo du es gekauft bzw. hast verbauen lassen. Hast du das schon versucht?