Kann mein einen Totalschaden am Auto bei der Steuerklärung absetzen?
Mal angenommen ich hatte dieses Jahr einen Unfall mit Totalschaden. Kann ich den Schaden die die Versicherung nicht übernimmt bei der Steuererklärung als Außergewöhnliche Belastung o.ä. nächstes Jahr absetzen? Oder irgenwie anders? Kennt sich da einer genau aus? Ist jetzt nur mal aus reiner Interesse und bei mir zum Glück nicht der Fall.
2 Antworten
Man kann den Schaden steuerlich absetzen, aber nur solange der Schaden bei der beruflichen Nutzung eingetreten ist, also auf dem Weg zur Arbeit oder zurück bei einem Auto, da der Schaden nur steuerlich absetzbar ist, wenn der Gegenstand zu beruflichen Zwecken oder zur Erzielung von Einnahmen verwendet wird. Des Weiteren muss man unbedingt drauf achten, das der Schaden unbedingt im gleichen Jahr des Schadens angegeben wird, da es zu einem späteren Zeitpunkt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes von 2005 nicht mehr gerechtfertigt ist.
ich denke schon