Gebrauchtwagen bei erster Fahrt liegen geblieben. Wer zahlt den Leihwagen?
Guten Tag,
ich habe mir am am 01.09.17 vom Händler in Berlin einen neuen Gebrauchten gekauft. Da noch Kleinigkeiten zu machen waren und der Wagen eine neue HU bekommen sollte, bekam ich den Wagen erst am 08.09.17 zugestellt. Am 09.09.17 habe ich ihn zugelassen und bin noch am selben Tag auf die Autobahn.
Bei 140kmh war Schluß mit der Beschleunigung und es wurde immer weniger - mit der Leistung wie im Tank - bis er an einer leichten Steigung nur noch mit 80kmh raufkroch. Der ADAC stellte beim Auslesen dann einen verstopften VorKat fest und schleppte ab. Ich musste mein Fahrzeug beim ADAC stehen lassen und mit einem Leihwagen zurück. Meine ursprüngliche Fahrt konnte ich nicht wie geplant fortsetzen.
Wer holt nun das Auto ab (250km entfernt) und wer zahlt die Leihwagengebühr?
Und kann ich von dem Händler erwarten/verlangen, das er mir für die Zeit einen Ersatzwagen zur Verfügung stellt?
4 Antworten
Normalerweise sollte der Händler, dir die Heimreise bezahlen.
Da das Fahrzeug ja nicht mehr fahrbereit war, was du letztendlich bei ihm erworben hast.
Hey,
generell übernimmt der Verkäufer für solche Mängel die Kosten für die ersten 2 Jahre glaube ich. Dies kann aber auch vertraglich ausgeschlossen werden. Am besten du schaust deinen Vertrag nochmal an. Der Verkäufer müsste dann kontaktiert werden. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
LG
Marie
in der regel der händler, schau aber nochmal nach was in deinen unterlagen dazu steht.
Im Rahmen der Gewährleistung muss der Händler Dein Auto kostenfrei für Dich instand setzen.
Was das Ersatzfahrzeug und die Abschleppkosten ( 250 km ) betrifft, liegt am Kleingedrucktem , evtl. musst Du Dich mit dem Händler einigen oder einen Anwalt fragen / einschalten.