Darf man Falschparker vor der Ausfahrt eingemächtig wegziehen?

6 Antworten

Die Polizei reagiert nur, wenn man durch den Falschparker selbst genötigt wird, d.h. es keine andere, zumutbare Lösung gibt. Aber man kann ihn anwaltlich abmahnen lassen, ihm sozusagen einen rechtlich legalen "Denkzettel" verpassen, das kostet ihn dann so ca. 150-300€ je nach Anwalt.

Wenn es mit einem Verschieben des Wagens getan ist, würde ich keinen Abschleppdienst holen. Klar, wenn das nicht funktioniert und ich auf die Schnelle nicht den Fahrer finde, dann würde ich auch die Polizei rufen.

Also selber darf man den Wagen eigentlich nicht entfernen, aber du kannst halt einen Abschleppdienst beauftragen, wobei du dann erstmal die Kosten vorlegen musst und später dann einklagen musst. Kannst auch einfach die Polizei anrufen, dann hast du keine Probleme damit. Falls du es denn wirklich selber machen würdest und ein Schaden entsteht, dann musst du aufjedenfall die Reparatur zahlen.

Eigenmächtiges Abschleppen ist nicht meines Wissens nicht zulässig, du musst auf jeden Fall die Polizei oder den Ordnungsdienst rufen, der dann entscheidet, was zu tun ist. Wenn du es eilig hast, musst du den Verhältnissen entsprechend ein Taxi oder den Bus nehmen. Diese Kosten muss der Verursacher bezahlen, aber du darfst die Kosten nicht übertreiben, wie etwa den gesamten Einkauf per Taxi machen.

Ich würde den Abschleppsdienst rufen,der erledigt dass schon und der Abgeschleppte muss dann noch schön viel Geld bezahlen.Dann Kanst du dir deinen ganzen Stress lassen und andere erledigen die Arbeit für dich.Ausreden könnte es etwas schwierig werden weil der Falschparker bestimmt die Handbremse angezogen hat.Und wenn du es trotzdem versuchst,und dann ein schaden am Auto passiert,dann musst du bezahlen.Weil alle Dan sagen ,,Warum hast du den Abschleppwagen nicht gerufen?".


Crack  25.06.2011, 17:06

Den Abschleppdienst bezahlt aber erst einmal der der ihn gerufen hat. Keine gute Idee...