Antwort
Doch man darf uberholen, aber nicht behindern.
Ein Einsatzfahrzeug etwa auf einer Landstraße mit einer Spur je Richtung zu überholen ist kaum zu toppen.
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, behinderung (Durch Verunsicherung, ja, das geht) der Besatzung. Am nachsten Knotenpunkt muß das Einsatzfahrzeug wieder am uberholenden vorbei=Behinderung.
Auf einer Autobahn etwa, wo ei Rtw etw mit 120kmh fährt, ist ein uberholen vollug straffrei moglich.. Sollte die Fahrzeugbesatzung allerdings durch Fahrmanöver mittiges Fahren über mehrere Fahrstreifen, ein Überholen verhindern wollen,ist das zu akzeptieren. Dies kann unter Umständen ein Manöver zum ausbremsen des Verkehrs sein welches sich einer Unfallstelle nähert.